Unsere Zeeland Chalet Renesse - AGB gültig ab dem 03.01.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
www.zeeland-chalet-renesse.de
1 Buchungsbestätigung / Mietvertrag
Die Buchung für das Chalet ist rechtskräftig mit Leistung der Anzahlung oder der Kaution und Erhalt der Buchungsbestätigung. Mit der Überweisung der Anzahlung oder der Kaution oder bei kurzfristigen Buchungen der Gesamtmietsumme, erkennt der Mieter die AGB als verbindlich an.
2 Zahlung
Der aktuelle Preis ist bei Buchungsbestätigung mitgeteilt worden und setzt sich zusammen aus einem Übernachtungspreis (inkl. Nebenkosten für Strom, Wasser, Gas und Internet), zzgl. Endreinigung. Die an den Park zu entrichtende Touristengebühr von € 5,50 pro Nacht und Person ab zwei Jahren (Stand 01-2026, kann sich ändern), ist zusätzlich direkt an der Rezeption zu entrichten, bzw. per Überweisung vorab an den Park und ist nicht Bestandteil des genannten Übernachtungspreises. Die Zahlung der Kaution in Höhe von EUR 200 ist ebenfalls zusammen mit dem Übernachtungspreis, der Endreinigung und der Kurtaxe innerhalb von 7 Tagen nach Reservierung auf das angegebene Konto zu überweisen. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Übergabe innerhalb weniger Tage nach Beendigung der gebuchten Reise zurück überwiesen. Die Restzahlung ist 6 Wochen vor Anreise fällig. Bei Buchungen mit weniger als 45 Tagen zum Anreisedatum oder einem Gesamtreisepreis bis € 450,00 (ohne Endreinigung, Kurtaxe etc.) wird die Gesamtmiete innerhalb von 7 Tagen fällig. Im Falle einer Buchung, die innerhalb des Kalenderjahres des Buchungszeitpunkts angetreten wird, wird statt einer Anzahlung lediglich die Kaution in Höhe von € 200 fällig. Im Stornofall kann ein möglicher Ersatzanspruch (siehe Punkt 3 Reiserücktritt) hiermit abgegolten werden.
Wird der vereinbarte Reisepreis nicht fristgerecht gezahlt, behält sich der Vermieter die Aufhebung der Mietvereinbarung vor. In diesem Fall greift der unter Punkt „3 Reiserücktritt“ hinterlegte Ersatzanspruch.
Wird die Restzahlung (Miete abzüglich Anzahlung) nicht fristgerecht gezahlt, behält sich der Vermieter die Aufhebung der Mietvereinbarung vor. In diesem Fall greift der unter Punkt „3 Reiserücktritt“ hinterlegte Ersatzanspruch.
3 Reiserücktritt
Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-/-Abbruchversicherung wird empfohlen.
Ersatzanspruch des Vermieters bei einem Rücktritt:
-Stornierung bis 90 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Gesamtmietpreises
-Stornierung ab 89. bis 30. Tag vor Mietbeginn: 40% des Gesamtmietpreises
-Stornierung ab 29. Tag vor Mietbeginn: 90% des Gesamtmietpreises
Der Ersatzanspruch bleibt als Aufwandsentschädigung bestehen, auch wenn die betroffene Zeit durch den Vermieter weitervermietet wird. Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen. Dies gilt auch für das nicht erlaubte Laden von Elektrofahrzeugen aus dem Stromkreislauf des Chalets.
4 An- und Abreise
Es sind ausschließlich die in diesen AGB hinterlegten An- und Abreisezeiten gültig. Am Anreisetag steht das Chalet ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn das Chalet ausnahmsweise nicht pünktlich um 16.00 Uhr bezogen werden kann.
Am Abreisetag ist das Chalet bis 10.00 Uhr oder nach gesonderter Vereinbarung zurückzugeben. Wir berechnen für die Dauer ihres Aufenthaltes eine Kaution in Höhe von Euro 200,-. Die Kaution wird nach sauberem, ordentlichem und vollständigem Verlassen selbstverständlich kurzfristig rückerstattet. Positionen, die u.a. in Abzug gebracht werden können, sind unter Punkt 5 gelistet. Bei Abreise verpflichten Sie sich, das Chalet bei Abreise ordentlich zu verlassen. Das bedeutet:
-Die Auflagen für die Gartenmöbel müssen bitte wieder in das Gartenhaus bzw. die Auflagenbox.
-Sämtliche Türen und auch Fenster müssen verschlossen sein (Chalet und Gartenhaus).
-Alle Lebensmittel müssen entsorgt / mitgenommen werden. Es darf nichts zurückgelassen werden.
-Das Geschirr muss gespült und an seinen Platz geräumt werden.
-Die Heizung muss auf 10 Grad heruntergedreht werden.
-Die Küchenablage muss frei geräumt sein. Die Küchenschränke und der Kühlschrank müssen von innen sauber gehalten werden.
-Sollten Sie die Mikrowelle oder das Kochfeld benutzt haben, so ist diese(s) zu reinigen und sauber zu hinterlassen.
-Die Mülleimer müssen entleert werden, Müllbeutel bitte entsorgen.
-Die Spülmaschine muss ausgeräumt werden.
-Kopfkissen und Bettdecken in den Schlafräumen müssen zusammengelegt werden.
-Das Chalet muss besenrein verlassen werden.
-Der Grill muss gereinigt werden.
-Der Airfryer muss gründlich gereinigt werden.
5 Mietobjekt
Die auf ebay Kleinanzeigen, facebook oder unserer Homepage hinterlegten Bilder werden unverbindlich und ohne Garantie dargestellt. Die jeweilige Ausstattung ist daraus ebenfalls ersichtlich und beschrieben, Abweichungen in Details hiervon sind jederzeit möglich. Das Chalet wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand des Chalets und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft anerkannt. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib im Chalet vorgesehen. Für verlorengegangene Schlüssel berechnet der Vermieter eine Pauschale von 100,00 Euro. Es gilt das Verursacherprinzip. Fenster und Türen sind bei Regen und Sturm sowie vor Verlassen des Chalets einbruch-, sturm- und regensicher zu schließen. Das gilt auch für vorhandene Markisen oder Pavillondächer, die einzufahren, bzw. abzunehmen sind oder Sonnenschirme, die geschlossen werden müssen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Die Beladung von elektronisch betriebenen PKW über den Stromkreis unseres Chalets wird ausdrücklich untersagt. Der Stromverbrauch kann ausgelesen werden. Eine Zuwiderhandlung hat die sofortige Beendigung der hier eingegangenen Vereinbarungen zur Folge. Die Mietsumme bleibt beim Vermieter.
Bei vertragswidrigem Gebrauch des Chalets, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens, Nichteinhaltung der Reglements des Parks etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Übernachtungspreises, kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Übernachtungspreis bleibt bei dem Vermieter.
6 Aufenthalt
Das Chalet darf höchstens mit der in der Anmeldung an den Park angegebenen Personenzahl genutzt werden. Bei Überbelegung haben sowohl der Park als auch der Eigentümer des Chalets das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder den entsprechenden Aufpreis einzuziehen.
Es ist nicht gestattet, Elektro-PKW über den Stromkreislauf des Chalets aufzuladen. Für diesen Zweck stellt Camping & Beachresort Julianahoeve Ladestationen zur Verfügung, die genutzt werden können.
7 Fahrräder
Etwaig verfügbare Fahrräder sind nicht Bestandteil des Mietpreises. Somit übernehmen wir keine Gewähr, dass sich diese in einwandfreiem Zustand befinden. Natürlich können Sie vorhandene Fahrräder kostenfrei nutzen. Bitte gehen Sie pfleglich damit um. Sollte es zu einer Panne kommen, so reparieren Sie bitte Ihren Schaden.
8 Haftung des Vermieters:
Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen ist die Haftung von für Schadensersatzansprüche -gleich aus welchem Rechtsgrund -nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Vermieter nur, soweit sie auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen durfte. Soweit der Vermieter hiernach für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch Störung ihres Betriebs (z.B. Bombendrohung), insbesondere infolge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige, von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In -oder Ausland) eintreten.
Bei Streitigkeiten zwischen Kunden und dem Vermieter findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss aller materiellen und prozessualen Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung. Weiterhin werden die Vorschriften des UN-Kaufrechts ausgeschlossen. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags insgesamt hiervon nicht berührt.
Der Vermieter behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im Internet auf der Website von www.zeeland-cahlet-renesse.de
9 Gerichtsstand
Sollte es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen, so ist der Gerichtsstand Leverkusen, Deutschland.
10 Zutritt
Bei eventuellen Störungen (an den Versorgungszugängen) erklären Sie sich einverstanden, der jeweiligen Fachfirma/Hausmeisterservice Zutritt zum Objekt zu gewähren, damit die Störung professionell behoben werden kann.
11 Links auf andere Internetseiten
Soweit wir von unserem Internetangebot auf die Webseiten Dritter verweisen oder verlinken, können wir keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Inhalte und die Datensicherheit dieser Websites übernehmen. Da wir keinen Einfluss auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch Dritte haben, sollten Sie die jeweils angebotenen Datenschutzerklärungen gesondert prüfen.
12 Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung oder aber der Zahlung in bar.
13 Salvatorische Klausel
Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.
Leverkusen, 03.01.2026
Zeeland Chalet Renesse